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In welcher Höhe man seine Rente versteuern muss

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Aktuell sind wir im Jahr 2010 jetzt bei einer Versteuerung von 60 % der bezogenen Einkünfte als Rentner. Neben den gezahlten Renten unterliegen auch alle anderen Einnahmen einer möglichen Versteuerung, wenn der zu versteuernde Betrag oberhalb des Existenzminimums liegt. Aber auch bei Erreichen dieser Schwelle, die momentan bei 7.664 Euro liegt, ist ein Rentner nicht automatisch steuerpflichtig, denn wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch kann auch ein Rentner bei seiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.

Neben einer allgemeinen Werbekostenpauschale zählen hierzu auch die Beiträge zu Haftpflichtversicherungen sowie eventuell entstehende Fahrtkosten. Eine sehr günstige Kombination ergibt sich bei Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung für Rentner, denn während die Abgaben hierfür pauschal vom Arbeitgeber gezahlt werden, können die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aktuelle Berechnungen gehen davon aus, dass jährliche Einkommen von Rentnern bis zu einer Höhe von fast 19.000 Euro unter Berücksichtigung aller Freibeträge steuerfrei bleiben können.

Etwas anders sieht es aus, wenn Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen erzielt werden, denn diese erhöhen direkt das zu versteuernde Einkommen und führen in der Regel dazu, dass die Freigrenzen überschritten werden und man die Rente versteuern muss. Allerdings können auch in diesem Fall die Aufwände für Renovierungen und Instandhaltungen von vermieteten oder verpachteten Objekten als steuermindernde Ausgaben geltend gemacht werden.

Im Moment braucht man sich als Rentner also nur Gedanken über eine Versteuerung seiner Rente zu machen, wenn von dieser 60 % mehr sind als das derzeit geltende Existenzminimum. Dies ist am ehesten der Fall, wenn man entweder eine sehr hohe Rente bezieht oder andere steuerpflichtige Einnahmen hat. Durch die Geltendmachung von Werbungskosten und sonstigen Ausgaben können auch im Rentenalter verhältnismäßig hohe Einnahmen steuerfrei bleiben.