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Wie funktionieren Immobilienfonds – kurze Anstöße

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In Deutschland existieren viele verschiedene Möglichkeiten zur Geldanlage, den sogenannten Fonds. Eine Möglichkeit ist das Anlegen in einen Immobilienfonds, um sich mit verhältnismäßig kleinen Beiträgen an einer Großimmobilie zu beteiligen.

Generell gilt das Prinzip, dass bei offenen Investmentfonds eine Investmentgesellschaft das Geld verschiedener Anleger sammelt und es in einem Sondervermögen bündelt. Dieses Sondervermögen wird als Investmentfonds bezeichnet. Angelegt wird das Geld im Fonds in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien. Die Gesellschaft kann den Fonds dann in einen oder mehrere Bereiche investieren, hier gelten wieder bestimmte Regeln. An der Börse wird mit den Anteilscheinen gehandelt und nach dem Prinzip der Risikomischung vorgegangen. Dieses Prinzip besagt, dass das Fondsvermögen nicht in nur eine Aktie oder eine Immobilie investiert werden darf. Hier soll sichergestellt werden, dass das Geld auf verschiedene Anlagegegenstände gestreut wird und so das Anlagerisiko reduziert wird. Der Anleger erhält bei Kauf eines Fondsanteils ein Miteigentum am Fondsvermögen, erhält somit Anspruch auf Gewinnbeteiligung und auch eventuelle Anteilsrückgabe zu festgelegten Konditionen.

Bei Immobilienfonds wird das Geld der Fonds in Immobilien investiert. Mieteinnahmen aus der Immobilie stellen dabei die meisten Ausschüttungen des Fonds dar. Hier wird ebenso wie bei anderen Anlagebereichen vorgegangen nach dem Prinzip des anteiligen Investierens, das besonders für Privatinvestitionen von Vorteil sein kann. Bei Immobilienfonds sollte auch der Unterschied zwischen offenen, das heißt staatlich unterstützten, und geschlossenen Fonds beachtet werden. Hier sollten Laien vor allem die rechtliche Ausgestaltung beachten und sich gegebenenfalls Rat bei Finanzexperten einholen, damit sich die Frage, wie funktionieren Immobilienfonds, für sie nicht weiter stellt.

In welcher Höhe man seine Rente versteuern muss

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Aktuell sind wir im Jahr 2010 jetzt bei einer Versteuerung von 60 % der bezogenen Einkünfte als Rentner. Neben den gezahlten Renten unterliegen auch alle anderen Einnahmen einer möglichen Versteuerung, wenn der zu versteuernde Betrag oberhalb des Existenzminimums liegt. Aber auch bei Erreichen dieser Schwelle, die momentan bei 7.664 Euro liegt, ist ein Rentner nicht automatisch steuerpflichtig, denn wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch kann auch ein Rentner bei seiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.

Neben einer allgemeinen Werbekostenpauschale zählen hierzu auch die Beiträge zu Haftpflichtversicherungen sowie eventuell entstehende Fahrtkosten. Eine sehr günstige Kombination ergibt sich bei Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung für Rentner, denn während die Abgaben hierfür pauschal vom Arbeitgeber gezahlt werden, können die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aktuelle Berechnungen gehen davon aus, dass jährliche Einkommen von Rentnern bis zu einer Höhe von fast 19.000 Euro unter Berücksichtigung aller Freibeträge steuerfrei bleiben können.

Etwas anders sieht es aus, wenn Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen erzielt werden, denn diese erhöhen direkt das zu versteuernde Einkommen und führen in der Regel dazu, dass die Freigrenzen überschritten werden und man die Rente versteuern muss. Allerdings können auch in diesem Fall die Aufwände für Renovierungen und Instandhaltungen von vermieteten oder verpachteten Objekten als steuermindernde Ausgaben geltend gemacht werden.

Im Moment braucht man sich als Rentner also nur Gedanken über eine Versteuerung seiner Rente zu machen, wenn von dieser 60 % mehr sind als das derzeit geltende Existenzminimum. Dies ist am ehesten der Fall, wenn man entweder eine sehr hohe Rente bezieht oder andere steuerpflichtige Einnahmen hat. Durch die Geltendmachung von Werbungskosten und sonstigen Ausgaben können auch im Rentenalter verhältnismäßig hohe Einnahmen steuerfrei bleiben.

Vollwärmeschutz – Eine Maßnahme zur Kostensenkung

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Kein Mensch möchte im Winter in der Kälte sitzen, genauso wenig, will man aber auch sein Geld zum Fenster rauswerfen – oder verbrennen um bei dem Bild zu bleiben. Damit man nicht für die Umwelt heizt, empfiehlt es sich als Hausbesitzer, seinen Wänden eine ausgezeichnete Wärmedämmung angedeihen zu lassen. Dass kann nicht nur helfen, Heizkosten zu senken, sondern verhindert u. U. auch Schäden am Gebäude. Sollte man selbst nicht über handwerkliches Geschick verfügen oder kein Interesse haben, sich mit der Vielzahl an Do-it-yourself-Videos auseinanderzusetzen, so gibt es ja noch den Handwerker des Vertrauens, der einem diese Baumaßnahme abnehmen kann. Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich noch die staatlichen Fördermittel sichern, die für solche Verbesserungen zur Verfügung stehen.
Beim Vollwärmeschutz geht es darum, sicherzustellen, dass Räume eine komfortable Temperatur aufweisen, ohne Energie zu verlieren, also übermäßig heizen bzw. kühlen zu müssen. Die Dämmstoffe werden an die Gebäudeaußenwände angebracht, die von einer Armierungsschicht bedeckt werden. Auf diese Schicht wird wiederum der Außenputz aufgetragen. Wer es noch genauer wissen will, kann sich online informieren. Was man ebenfalls online erfahren kann, ist der U-Wert, d.h. wie die optimale Dämmung auf den „Wärmedurchgang“ wirkt. Für das Ausrechnen des U-Werts sind sowohl Wandstärke als auch Materialien, die zur Dämmung verwendet wurden, ausschlaggebend.
Wenn man diese Sanierungsmaßnahme durchführt, kann man zwischen unterschiedlichen Materialien wählen: zur Auswahl stehen Stoffe, die synthetisch anorganisch, synthetisch organisch oder natürlich sind. Außerdem werden auch Verbundstoffe benutzt. Natürliche Materialien sind beispielsweise Hanf, Gras oder Holzfaser, zu den anorganisch synthetischen zählen z. B. Glas- und Steinwolle. Welche dieser Materialien verwendet werden, hängt von ihrer Zusammensetzung ab und ob und inwieweit sie sich durch Wetterbeständigkeit auszeichnen. Ein weiteres Kriterium zur Bewertung von Dämmmaterialien ist, ob sie Mikroorganismen gut standhalten können.
Ist man von den Vorteilen des Vollwärmeschutzes überzeugt, kann man sich bei örtlichen Handwerkern über Kostenvoranschläge informieren oder aber im Internet Angebote einholen. Sofern man sich dagegen entscheidet, selbst Hand anzulegen, kann man Besichtigungstermine mit Fachleuten vereinbaren, das geht übers Telefon, aber auch per Fax oder E-Mail. Wenn man sich bewusst macht, dass Vollwärmeschutz erst über eine Tradition von knapp 60 Jahren verfügt, dürften Newsletter verschiedener Anbieter aus der Baubranche eine weitere interessante Informationsquelle darstellen.

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